Grunderwerbsteuer: Rechner und Sätze aller 16 Bundesländer
Grunderwerbsteuer fällt einmal an, wenn Sie eine Immobilie erwerben – ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück. Zwei Angaben bestimmen die Höhe: der Kaufpreis und das Bundesland, in dem die Liegenschaft liegt. Jedes Bundesland setzt seinen eigenen Satz, daher bewegt sich die Spanne zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Geben Sie Kaufpreis und Bundesland ein. Hier sehen Sie das Ergebnis.
Grunderwerbsteuer
- Am niedrigsten liegt Bayern mit 3,5 %
- Am höchsten liegen Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein bei 6,5 %
- Geprüft am 1. November 2026: so aktuell sind die Sätze
Angaben für die Berechnung
Für die Berechnung brauchen Sie nur 2 Angaben: den Kaufpreis, der in Ihrem Vertrag steht, und das Bundesland, in dem die Liegenschaft liegt.
Das Ergebnis ist der Betrag, den Sie neben dem Kaufpreis zusätzlich einplanen. Die Grunderwerbsteuer ist ein Teil der Kaufnebenkosten, also der Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Dazu kommen noch der Notar, die Eintragung ins Grundbuch und, falls ein Makler beteiligt ist, dessen Kosten. Die Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
Zwei Rechenbeispiele
Eine Wohnung, die 400.000 € kostet: In Bayern mit 3,5 % fallen 14.000 € Steuer an. In Nordrhein-Westfalen wären es bei 6,5 % dann 26.000 €, für dieselbe Wohnung also deutlich mehr.
Für ein Haus zu 300.000 € zahlen Sie in Niedersachsen bei 5 % weniger Steuer als in Hamburg bei 5,5 %.
Die Steuer ist ein fester Prozentsatz vom Kaufpreis. Kostet die Immobilie mehr, steigt die Steuer im gleichen Verhältnis mit.
Die Sätze in den 16 Bundesländern
Insgesamt kommen nur 5 verschiedene Sätze zur Anwendung. Die folgende Übersicht nennt jeden Satz und die Steuer, die bei 400.000 € Kaufpreis anfällt – so finden Sie Ihr Land schnell. Grundlage ist die Übersicht zur Grunderwerbsteuer; abgeglichen haben wir die Angaben mit den Landesfinanzverwaltungen.
| Satz der Steuer | Bundesländer | Steuer bei 400.000 € Kaufpreis |
|---|---|---|
| 3,5 % | Bayern | 14.000 € |
| 5,0 % | Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 20.000 € |
| 5,5 % | Bremen, Hamburg, Sachsen | 22.000 € |
| 6,0 % | Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern | 24.000 € |
| 6,5 % | Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein | 26.000 € |
Immer zählt der Ort, an dem die Immobilie steht. Wer in Berlin wohnt und in Brandenburg kauft, zahlt den Brandenburger Satz von 6,5 %.
Bayern steht mit 3,5 % ganz allein, laut Landesamt für Steuern Bayern ist dieser Satz aktuell. Fünf Länder liegen bei 5 %, drei bei 5,5 %, drei bei 6 % und vier bei 6,5 %.
Stand der Sätze und Finanzierung
Für die Tabelle haben wir den 1. November 2026 als Stichtag geprüft und mit den Finanzverwaltungen der Länder abgeglichen.
Da die Bundesländer ihre Steuersätze eigenständig bestimmen, kann eine einzelne Zahl durch ein neues Landesgesetz anders ausfallen. Deshalb prüfen wir die Sätze in regelmäßigen Abständen und geben das Prüfdatum an, damit Sie sehen, wie aktuell die Angaben sind.
Wenn Sie den Kauf mit Kredit finanzieren, sollten Sie das ganze Bild ansehen. Ein Beispiel: Bei 300.000 € Kredit, 3,81 % Zins, das ist der aktuelle Bundesbank-Durchschnitt für 5 bis 10 Jahre Zinsbindung (so lange bleibt der Zins gleich) und 2 % Tilgung (der Teil der Rate, der das Darlehen kleiner macht) zahlen Sie rund 1.453 € im Monat. Die Grunderwerbsteuer kommt zusätzlich dazu, planen Sie sie deshalb von Anfang an mit ein.
- Satz 3,5 %
- Satz 5,0 %
- Satz 5,5 %
- Satz 6,0 %
- Satz 6,5 %
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
In Bayern gelten 3,5 %, in vier Ländern jeweils 6,5 %. Ein Kaufpreis von 400.000 € bedeutet 14.000 € beziehungsweise 26.000 € Steuer.
- Steuersatz Baden-Württemberg: 5,0 %
- Steuersatz Bayern: 3,5 %
- Steuersatz Berlin: 6,0 %
- Steuersatz Brandenburg: 6,5 %
- Steuersatz Bremen: 5,5 %
- Steuersatz Hamburg: 5,5 %
- Steuersatz Hessen: 6,0 %
- Steuersatz Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 %
- Steuersatz Niedersachsen: 5,0 %
- Steuersatz Nordrhein-Westfalen: 6,5 %
- Steuersatz Rheinland-Pfalz: 5,0 %
- Steuersatz Saarland: 6,5 %
- Steuersatz Sachsen: 5,5 %
- Steuersatz Sachsen-Anhalt: 5,0 %
- Steuersatz Schleswig-Holstein: 6,5 %
- Steuersatz Thüringen: 5,0 %
Häufig gestellte Fragen
In welchem Land ist die Grunderwerbsteuer am günstigsten?
Nur Bayern erhebt 3,5 %. Der Sprung zum nächsten Satz ist beachtlich: Baden-Württemberg erhebt 5 %, ebenso Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das sind 1,5 Prozentpunkte mehr. Bei einem hohen Kaufpreis macht das schnell mehrere tausend Euro aus.


