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Neu gebautes Einfamilienhaus mit Garten im Abendlicht

Maklerprovision beim Immobilienkauf: Höhe, Aufteilung und wer zahlt

Kaufen Sie eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, müssen Sie seit Dezember 2020 höchstens die Hälfte der Maklerprovision zahlen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Haben Sie ihn beide beauftragt, teilen Sie die Provision genau zur Hälfte. Mit Provision ist das Honorar gemeint, das der Makler für seine Vermittlungsarbeit erhält. Wie die Provision aufgeteilt wird, richtet sich danach, wer den Makler bestellt hat.

Geben Sie Kaufpreis und Bundesland ein. Das Ergebnis wird hier angezeigt.

  • Gültig seit: 23. Dezember 2020
  • Anwendbar auf: Wohnungen und Einfamilienhäuser
  • Ihr Anteil: höchstens die Hälfte der Provision, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat
  • Zahlung: erst, wenn der Auftraggeber seinen Anteil bezahlt hat

Maklerprovision beim Kauf eines Einfamilienhauses

Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung unterscheiden wir zwei Fälle. Bestellen Käufer und Verkäufer den Makler gemeinsam, wird die Provision zu gleichen Teilen geteilt. Diese Aufteilung ist in § 656c BGB festgelegt.

Bestellt nur eine Seite den Makler, trägt die andere höchstens die Hälfte. Das regelt § 656d BGB. Niemand kann Ihnen also mehr als die Hälfte aufbürden, wenn Sie den Makler nicht selbst bestellt haben.

Diese Regeln gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser.

Wie viel Maklerprovision zahlt der Käufer?

Hat der Verkäufer den Makler bestellt, tragen Sie höchstens die Hälfte der vereinbarten Provision. Auftraggeber ist dann der Verkäufer, also die Person, die den Makler bestellt und den Vertrag mit ihm geschlossen hat.

Erst wenn der Auftraggeber seinen Teil bezahlt hat, wird Ihr Anteil fällig. Solange der Verkäufer nicht gezahlt hat, schulden Sie selbst noch nichts. So bewahrt Sie § 656d BGB davor, dass am Ende alles bei Ihnen landet.

Haben Sie den Makler selbst beauftragt, etwa damit er ein Haus für Sie sucht, sind Sie Auftraggeber. Die Grenze von der Hälfte hilft dann nicht Ihnen, sondern dem Verkäufer.

Maklergebühren neben Steuer, Notar und Grundbuch

Das Honorar für den Makler ist nur ein Stück der Kaufnebenkosten. Gemeint sind damit alle Aufwendungen, die zum Kaufpreis dazukommen, bis das Haus Ihnen gehört. Wir fassen sie so zusammen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und, sofern ein Makler mitgearbeitet hat, die Provision.

Notar und Grundbuchamt rechnen nach gesetzlich festgelegten Gebühren ab (GNotKG), und diese Kosten kommen zur Provision noch dazu. Über die Grundschuld wird Ihre Bank abgesichert: Sie trägt die Sicherheit im Grundbuch ein, damit sie das Darlehen gewährt. In allen Notarkosten stecken 19 % Mehrwertsteuer.

Die Gebühren für Notar und Grundbuch sind gesetzlich festgelegt. Für die Provision gilt dagegen: Ihr Anteil darf nicht höher sein als der des Auftraggebers.

Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland unterschiedlich

Neben der Maklerprovision fällt die Grunderwerbsteuer an. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem das Haus steht, nicht der Ort, an dem Sie wohnen. Stand 1. November 2026 haben wir die Sätze bei den Landesfinanzverwaltungen abgeglichen.

Bayern hat mit 3,5 % den niedrigsten Satz, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein mit 6,5 % den höchsten.

Wie sich die Nebenkosten auf Ihre Rate auswirken

Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch zahlen Sie meist aus eigenem Geld. Fehlt Geld, nehmen Sie mehr Darlehen auf, und Ihre monatliche Rate steigt.

Zum Vergleich: Bei einem Darlehen von 300.000 € ergeben sich mit 3,81 % Zinsen und 2 % anfänglicher Tilgung etwa 1.453 € im Monat. Der vorläufige Durchschnittszins der Bundesbank lag im August 2026 bei 3,81 %; dieser Zins gilt bei Wohnungsbaukrediten mit einer Zinsbindung über 5 bis 10 Jahre.

Jeder Euro, den Sie bei der Provision sparen, muss nicht über ein Darlehen finanziert und über Jahre mit Zinsen zurückgezahlt werden. Deshalb sollten Sie vor dem Kauf in Ruhe klären, wer den Makler bestellt hat und welcher Anteil auf Sie zukommt.

Maklerprovision nach Bundesland

BundeslandProvision gesamtKäuferanteilKäufer zahlt bei 400.000 €
Baden-Württemberg7,14 %3,57 %14.280 €
Bayern7,14 %3,57 %14.280 €
Berlin7,14 %3,57 %14.280 €
Brandenburg7,14 %3,57 %14.280 €
Bremen5,95 %2,975 %11.900 €
Hamburg6,25 %3,125 %12.500 €
Hessen5,95 %2,975 %11.900 €
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %2,975 %11.900 €
Niedersachsen7,14 %3,57 %14.280 €
Nordrhein-Westfalen7,14 %3,57 %14.280 €
Rheinland-Pfalz7,14 %3,57 %14.280 €
Saarland7,14 %3,57 %14.280 €
Sachsen7,14 %3,57 %14.280 €
Sachsen-Anhalt7,14 %3,57 %14.280 €
Schleswig-Holstein7,14 %3,57 %14.280 €
Thüringen7,14 %3,57 %14.280 €