Zum Inhalt springen
Bauzins-Rechner.de
Neu gebautes Einfamilienhaus mit Garten im Abendlicht

Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern: 2,975 % für den Käufer

Als Käufer zahlen Sie in Mecklenburg-Vorpommern normalerweise 2,975 % vom Kaufpreis an Maklerprovision. Die Mehrwertsteuer von 19 % steckt in dieser Zahl schon drin. Die übliche Gesamtprovision beträgt 5,95 %, und die andere Hälfte übernimmt der Verkäufer.

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern (6,0 %)

Geben Sie den Kaufpreis ein. Für Mecklenburg-Vorpommern sehen Sie das Ergebnis hier.

Eckdaten zur Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern

Gesamtprovision
5,95 %in der Regel, inklusive MwSt
Käuferanteil
Höchstens die Hälfte:2,975 %
Kaufpreis von 400.000 €
Der Käufer zahlt11.900 €
  • Ihr Anteil als Käufer: 2,975 % inklusive Mehrwertsteuer
  • Übliche Gesamtprovision: 5,95 % inklusive Mehrwertsteuer
  • Bei einem Kaufpreis von 400.000 € ist Ihr Anteil 11.900 €
  • Die Regelung gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser, und zwar seit dem 23.12.2020

Feste gesetzliche Werte sind diese Prozentsätze nicht. Üblich sind sie in Mecklenburg-Vorpommern. Das Gesetz regelt nur, wie die Provision auf Käufer und Verkäufer verteilt wird, nicht wie hoch sie ausfällt. Die Regeln zur Aufteilung finden Sie in § 656c BGB.

Maklergebühren in Mecklenburg-Vorpommern nach Kaufpreis

Mit steigendem Kaufpreis wächst auch der Betrag, den Sie an den Makler überweisen. Die Tabelle zeigt für häufige Kaufpreise, was Sie als Käufer zahlen, jeweils mit 2,975 % inklusive Mehrwertsteuer.

KaufpreisIhr Anteil
200.000 Euro5.950 Euro
300.000 Euro8.925 Euro
400.000 Euro11.900 Euro
500.000 Euro14.875 Euro

Die Beträge beruhen auf dem Satz, der in Mecklenburg-Vorpommern üblich ist. Haben Sie mit dem Makler etwas anderes vereinbart, gilt diese Vereinbarung.

Wer zahlt die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?

Entscheidend ist, wer den Makler engagiert hat. Mit einem Auftrag ist gemeint, dass jemand den Makler gebeten hat, beim Kauf oder beim Verkauf zu helfen, und dafür einen Vertrag mit ihm geschlossen hat.

Haben Sie und der Verkäufer den Makler gemeinsam beauftragt, teilen Sie sich die Provision je zur Hälfte. Seit dem 23.12.2020 steht das so in § 656c BGB, und zwar beim Erwerb von Wohnungen und Einfamilienhäusern.

Hat allein der Verkäufer den Makler beauftragt, müssen Sie höchstens die Hälfte der Provision übernehmen. Sie zahlen außerdem erst dann, wenn der Verkäufer seinen Teil beglichen hat, so schreibt es § 656d BGB vor. Umgekehrt verhält es sich genauso: Haben nur Sie den Makler beauftragt, kommt der Verkäufer höchstens für die Hälfte auf.

Für Sie heißt das: Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, allein oder zusammen mit Ihnen, zahlen Sie höchstens die Hälfte. Bei den üblichen 5,95 % sind das 2,975 % des Kaufpreises. Haben nur Sie den Makler beauftragt, tragen Sie mindestens die Hälfte.

Maklerkosten und die übrigen Kaufnebenkosten

Die Provision ist nur ein Posten unter den Kosten, die beim Kauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Auf der Liste stehen außerdem die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten und die Kosten für das Grundbuch.

Die Grunderwerbsteuer liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei 6,0 % vom Kaufpreis. Die Notarkosten richten sich nach festen Gebührensätzen aus dem GNotKG. Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch kommen noch hinzu.

Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € kommen mit Makler rund 41.271 € Nebenkosten zusammen. Das entspricht 10,3 % des Kaufpreises, davon sind 11.900 € der Anteil für den Makler.

Dieses Geld fällt zusätzlich zum Kaufpreis an und gehört daher von Anfang an in Ihre Planung. Als Vergleich: Ein Darlehen über 400.000 € zu 3,81 % Zinsen und 2 % anfänglicher Tilgung ergibt eine Monatsrate von 1.937 €. Der Zins von 3,81 % entspricht dem Durchschnitt der Bundesbank für Laufzeiten von 5 bis 10 Jahren (Stand August 2026, vorläufig).

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Wie viel zahle ich bei einem teuren Haus?

Auch bei hohen Kaufpreisen bleibt es bei üblicherweise 2,975 % für Sie als Käufer. Nur der Betrag wächst: Bei 750.000 € sind das 22.313 €.

Lässt sich die Provision verhandeln?

Ja, denn gesetzlich festgelegt ist die Höhe nicht. Wie viel Sie wirklich zahlen, hängt von Ihrer Vereinbarung mit dem Makler ab.