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Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 % vom Kaufpreis

Einmalig 6,0 % des Kaufpreises zahlen Sie in Mecklenburg-Vorpommern an das Finanzamt, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen.

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern (6,0 %)

Geben Sie den Kaufpreis ein. Hier sehen Sie das Ergebnis für Mecklenburg-Vorpommern.

Die Eckdaten zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Steuersatz
Seit dem 01.07.2019 beträgt der Satz6,0 %
Bei einem Kaufpreis von 400.000 €
Grunderwerbsteuer:24.000 €
Der Vergleich der Länder
Platz 5 von 16: 4 Länder verlangen mehr, 9 weniger, 2 gleich viel.

Beispiele zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Die Steuer beträgt 6,0 % des Kaufpreises. Hinzu kommen die Kosten für Notar und Grundbuch. Für typische Kaufpreise in Mecklenburg-Vorpommern listet die Tabelle beides auf, mit einer Grundschuld über 80 % des Preises.

KaufpreisGrunderwerbsteuerNotar und GrundbuchSummeAnteil
200.000 €12.000 €3.040 €15.040 €7,5 %
300.000 €18.000 €4.391 €22.391 €7,5 %
400.000 €24.000 €5.371 €29.371 €7,3 %
500.000 €30.000 €6.460 €36.460 €7,3 %
750.000 €45.000 €9.167 €54.167 €7,2 %

Wenn ein Makler dabei ist, kommen einige Prozent dazu. Alle Kosten im Überblick zeigt die Seite Kaufnebenkosten Mecklenburg-Vorpommern.

Der Vergleich von Mecklenburg-Vorpommern mit den Nachbarländern

Bei einem Kaufpreis von 400.000 € zahlen Sie in Mecklenburg-Vorpommern 24.000 €. In den Nachbarländern wäre es so viel:

LandSatzSteuer bei 400.000 €Unterschied
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %24.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €+2.000 €
Niedersachsen5,0 %20.000 €−4.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €+2.000 €

Die Entwicklung des Steuersatzes in Mecklenburg-Vorpommern

Bis 2006 lag der Satz bundesweit bei 3,5 %. Seitdem bestimmen die Länder den Satz selbst. Mecklenburg-Vorpommern hat den Satz so geändert:

Gültig abSteuersatzSteuer bei 400.000 €
1. Januar 19983,5 %14.000 €
01.07.20125,0 %20.000 €
01.07.20196,0 %24.000 €

Oft gestellte Fragen

Wie hoch fällt die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern aus?

Seit 01.07.2019 beträgt sie 6,0 % des Kaufpreises. Bei 300.000 € macht das 18.000 €, bei 500.000 € sind es 30.000 €.

Wann ist die Grunderwerbsteuer zu zahlen?

Das Finanzamt schickt den Steuerbescheid, und zwar nach dem Notartermin. Meist zahlen Sie die Steuer dann innerhalb eines Monats. Das Grundbuchamt trägt Sie erst danach als Eigentümer ein.

Lässt sich die Grunderwerbsteuer mitfinanzieren?

Nur bei wenigen Banken ist das möglich, meist mit höherem Zins. Steuer, Notar und Grundbuch zahlen Sie in der Regel aus Ihrem Eigenkapital.