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Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz: 5,0 % vom Kaufpreis

In Rheinland-Pfalz liegt die Grunderwerbsteuer bei 5,0 % vom Kaufpreis. Kaufen Sie für 300.000 €, fallen davon 15.000 € an, die Sie einmalig zahlen.

Bundesland

Rheinland-Pfalz (5,0 %)

Bitte geben Sie den Kaufpreis ein. Für Rheinland-Pfalz erscheint das Ergebnis an dieser Stelle.

Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz: Eckdaten

Steuersatz
Seit 01.03.2012 beträgt der Satz5,0 %.
Bei einem Kaufpreis von 400.000 €
20.000 €Grunderwerbsteuer
Vergleich der Bundesländer
Platz 11 von 16: 10 Länder verlangen mehr, 1 weniger, 4 gleich viel.
  • Satz der Steuer: 5,0 %
  • Gültig seit dem 1. März 2012
  • Steuerlast bei 300.000 €: 15.000 €
  • Steuerlast bei 400.000 €: 20.000 €

Die Steuer fällt einmal an, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen. Wie hoch sie ist, legt jedes Bundesland selbst fest, wie die Übersicht von PwC zeigt. Im benachbarten Hessen zahlen Sie zum Beispiel 6 %.

So berechnen Sie die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Die Steuer ist ein fester Anteil vom Kaufpreis: 5 Prozent. In der Tabelle sehen Sie, wie viel das bei üblichen Preisen ausmacht.

PreisSteuer (5,0 %)
750.000 €37.500 €
500.000 €25.000 €
400.000 €20.000 €
300.000 €15.000 €
200.000 €10.000 €

Beim Kauf kommen neben der Steuer noch weitere Kosten hinzu: für den Notar, für das Grundbuch und – wenn Sie einen einschalten – für einen Makler. Im Grundbuch steht amtlich, wem ein Grundstück gehört. Wie hoch die Gebühren für Notar und Grundbuch ausfallen, steht im Gerichts- und Notarkostengesetz.

Der Steuersatz 2026 und früher

Für 2026 bleibt es bei 5,0 % in Rheinland-Pfalz. Die Sätze aller Bundesländer haben wir zuletzt am 1. November 2026 geprüft.

Seit dem 1. März 2012 ist der Satz unverändert. Davor galt 3,5 %, und zwar durchgehend ab dem 1. Januar 1998. Die Entwicklung zeigt die Übersicht bei Wikipedia).

SeitSatz
1. März 20125,0 %
1. Januar 19983,5 %

Wie hoch fällt die Steuer in den Nachbarländern aus?

Suchen Sie in der Nähe einer Landesgrenze, zahlen Sie je nach Ort eine andere Steuer. Für einen Kaufpreis von 400.000 € ergibt sich folgendes Bild:

BundeslandSatzSteuerlast bei 400.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Hessen6,0 %24.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %20.000 €

Die Sätze in allen Bundesländern

Mit 5,0 % gehört Rheinland-Pfalz zu den günstigeren Ländern. Weniger verlangt allein Bayern mit 3,5 %.

LandSatz
Bayern3,5 %
Baden-Württemberg5,0 %
Niedersachsen5,0 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Thüringen5,0 %
Bremen5,5 %
Hamburg5,5 %
Sachsen5,5 %
Berlin6,0 %
Hessen6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Brandenburg6,5 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Saarland6,5 %
Schleswig-Holstein6,5 %

Fragen und Antworten zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Galt früher in allen Ländern derselbe Satz?

Ja. Bis 2006 galt in ganz Deutschland ein einziger einheitlicher Satz von 3,5 %. Bis heute steht dieser Wert im Grunderwerbsteuergesetz als Satz, der greift, wenn ein Land nichts anderes festlegt.

Welche Zusatzkosten entstehen für Notar und Grundbuch?

Die Notar- und Grundbuchgebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis. Beim Notar fallen für den Kaufvertrag zwei Gebühren an, dazu je eine halbe für die Abwicklung und die Betreuung des Kaufs. Brauchen Sie einen Kredit, kommt eine weitere Gebühr für die Grundschuld hinzu. Gemeint ist damit die Sicherheit, die die Bank für ihr Darlehen ins Grundbuch eintragen lässt. Was das in Euro bedeutet, zeigt Ihnen unser Rechner. Für die Umschreibung auf Sie als Eigentümer fällt im Grundbuch eine volle Gebühr an. Für die Vormerkung fällt eine halbe Gebühr an, für die Eintragung der Grundschuld eine volle. Auf die Notargebühren kommen 19 % Mehrwertsteuer.

Was kostet ein Kredit für den Kauf pro Monat?

Es hängt von Zins und Tilgung ab, also dem Anteil der Rate, mit dem Sie die Schuld zurückzahlen. Nehmen Sie ein Darlehen von 300.000 € auf, mit 3,81 % Zins und 2 % Tilgung, so zahlen Sie monatlich 1.453 €. Nach 10 Jahren bleibt damit eine Restschuld von 227.108 €. Die 3,81 % Zins entsprechen dem Durchschnitt der Bundesbank bei 5 bis 10 Jahren Zinsbindung (Stand August 2026, vorläufig).

Unsere Rechenwege

Sie multiplizieren den Kaufpreis mit dem Steuersatz des jeweiligen Landes, für Rheinland-Pfalz also mit 5,0 %. Die Kaufnebenkosten summieren sich aus Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und auf Wunsch dem Makler. Für die Monatsrate zählen wir Zins und Tilgung für ein Jahr zusammen und verteilen den Betrag auf zwölf Monate. Sie müssen nichts selbst rechnen, das übernimmt der Rechner.