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Grunderwerbsteuer Sachsen: 5,5 % vom Kaufpreis

Wer in Sachsen ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kauft, zahlt 5,5 % Grunderwerbsteuer. Die Steuer fällt einmal an und geht direkt an das Finanzamt. Grundlage ist der Kaufpreis.

Bundesland

Sachsen (5,5 %)

Geben Sie den Kaufpreis ein. Hier sehen Sie das Ergebnis für Sachsen.

Sachsen: Eckdaten zur Grunderwerbsteuer

Steuersatz
Seit 01.01.2023 gilt ein Satz von5,5 %.
Bei einem Kaufpreis von 400.000 €
Grunderwerbsteuer22.000 €
Vergleich zwischen den Ländern
Platz 8 von 16: 7 Länder verlangen mehr, 6 weniger, 2 gleich viel.
  • Steuersatz: 5,5 % des Kaufpreises
  • Gültig seit dem 1. Januar 2023
  • 300.000 € Kaufpreis: 16.500 €
  • 400.000 € Kaufpreis: 22.000 €

Diesen Satz nennt das Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen. Als Bemessungsgrundlage dient der im Kaufvertrag vereinbarte Preis.

Grunderwerbsteuer in Sachsen berechnen: Beispiele

Typische Kaufpreise haben wir nachgerechnet. Der Satz bleibt immer gleich, egal ob es ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück ist.

KaufpreisGrunderwerbsteuer (Sachsen)
200.000 € Kaufpreis11.000 € Steuer
300.000 € Kaufpreis16.500 € Steuer
400.000 € Kaufpreis22.000 € Steuer
500.000 € Kaufpreis27.500 € Steuer
750.000 € Kaufpreis41.250 € Steuer

Alle Beträge in dieser Tabelle gelten für Sachsen.

Gilt in Sachsen 2026 weiterhin 5,5 %?

Ja, genau dieser Satz gilt weiterhin. Als wir am 1. November 2026 nachgesehen haben, lag der sächsische Satz unverändert bei 5,5 %. Die letzte Erhöhung war am 1. Januar 2023, danach gab es keine weitere Änderung.

Entwicklung des Steuersatzes in Sachsen

Bis 2006 gab es in ganz Deutschland einen einheitlichen Satz von 3,5 %. Seitdem bestimmt jedes Bundesland seinen Satz selbst. Sachsen blieb lange bei 3,5 %) und hob ihn erst am 1. Januar 2023 auf 5,5 % an.

Gültig seitSatz in Sachsen
seit dem 1. Januar 19983,5 %
seit dem 1. Januar 20235,5 %

Vergleich mit den Nachbarländern

Bei 400.000 € Kaufpreis fallen in Sachsen 22.000 € Steuer an. Bei den Nachbarländern ergibt sich folgendes Bild:

LandSatzSteuer bei 400.000 € KaufpreisAbweichung zum sächsischen Satz
Sachsen5,5 %22.000 €–
Bayern3,5 %14.000 €8.000 € unter dem sächsischen Satz
Thüringen5,0 %20.000 €2.000 € unter dem sächsischen Satz
Sachsen-Anhalt5,0 %20.000 € Steuer2.000 € weniger
Brandenburg6,5 %26.000 €4.000 € über dem sächsischen Satz

Deutschlandweit liegen 7 Länder über dem sächsischen Satz, 6 darunter. Bremen und Hamburg haben ebenfalls 5,5 %.

Alle Bundesländer und ihre Grunderwerbsteuer

Stand 1. November 2026 haben wir die Sätze bei den Finanzverwaltungen der Länder geprüft; die folgende Übersicht ist nach Höhe des Satzes sortiert:

BundeslandSteuersatz
Bayern3,5 %
Baden-Württemberg5,0 %
Niedersachsen5,0 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Thüringen5,0 %
Bremen5,5 %
Hamburg5,5 %
Sachsen5,5 %
Berlin6,0 %
Hessen6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Brandenburg6,5 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Saarland6,5 %
Schleswig-Holstein6,5 %

Unsere Rechenwege

Für die Grunderwerbsteuer gilt: Kaufpreis mal 5,5 %. Für die Monatsrate nehmen wir Zins und Tilgung zusammen als Jahresanteil des Darlehens und teilen ihn auf zwölf Monate auf. Jeden Monat wird neu berechnet, wie viel davon Zins ist und wie viel den Kredit abbezahlt.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer

Wie hoch ist die Steuer in Sachsen?

In Sachsen zahlen Sie 5,5 % des Kaufpreises, bei einem Haus für 400.000 € also 22.000 €. Vor 2023 waren es noch 3,5 %, das wären bei diesem Preis 14.000 € gewesen.

Welche Kosten kommen zur Grunderwerbsteuer dazu?

Dazu kommen Notar und Grundbuchamt, manchmal auch ein Makler. Für Notar und Grundbuchamt richten sich die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Auf die Notarleistungen kommen 19 % Mehrwertsteuer hinzu. Sichert Ihre Bank das Darlehen über eine Grundschuld ab, fallen dafür eigene Gebühren für Notar und Grundbuch an. Mit einer Grundschuld im Grundbuch erhält die Bank die Immobilie als Sicherheit.

Was kostet ein Darlehen über 300.000 € pro Monat?

Mit 3,81 % Zins und 2 % anfänglicher Tilgung beträgt die monatliche Rate 1.453 €. Als Tilgung bezeichnet man den Teil der Rate, der den Kredit zurückzahlt. Der Zins von 3,81 % entspricht dem Durchschnitt der Bundesbank mit 5 bis 10 Jahren Zinsbindung, Stand August 2026; die Angabe ist vorläufig.

Tilgung am AnfangRate pro MonatRestschuld nach 10 JahrenZeit bis zur Tilgung
1 %1.203 €263.554 €41,3 Jahre
2 %1.453 €227.108 €28,1 Jahre
3 %1.703 €190.662 €21,6 Jahre