Grunderwerbsteuer Berlin: 6,0 % vom Kaufpreis
Wer in Berlin eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kauft, zahlt einmalig 6 % des Kaufpreises als Grunderwerbsteuer an das Finanzamt. Bei 400.000 € sind das 24.000 €.
Berlin (6,0 %)
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Grunderwerbsteuer
Eckdaten der Grunderwerbsteuer in Berlin
- Steuersatz
- Seit 01.01.2014 gelten6,0 %.
- Kaufpreis: 400.000 €
- Grunderwerbsteuer:24.000 €
- Vergleich der Bundesländer
- Platz 5 von 16: 4 Länder verlangen mehr, 9 weniger, 2 gleich viel.
- 200.000 € Kaufpreis: 12.000 € Grunderwerbsteuer
- 300.000 € Kaufpreis: 18.000 € Grunderwerbsteuer
- 500.000 € Kaufpreis: 30.000 € Grunderwerbsteuer
- 750.000 € Kaufpreis: 45.000 € Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt einmal an, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Besitzer wechselt. Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen bestätigt den Satz von 6 %. Seit 2014 gilt dieser Satz, davor waren es 5 %). Vor 2006 galt bundesweit einheitlich 3,5 %.
Was fällt beim Kauf sonst noch an?
Zur Steuer kommen Notar und Grundbuch hinzu, oft auch ein Makler. Planen Sie diese Kosten von Anfang an mit ein. Zum Vergleich: In Brandenburg liegt der Satz bei 6,5 %.
- Satz 3,5 %
- Satz 5,0 %
- Satz 5,5 %
- Satz 6,0 %
- Satz 6,5 %
In allen Bundesländern: Grunderwerbsteuer
Auf der Karte ist Berlin dunkel umrandet. Wenn Sie ein anderes Land anklicken, sehen Sie dessen Satz und Beispiele.
- Steuersatz Baden-Württemberg: 5,0 %
- Steuersatz Bayern: 3,5 %
- Steuersatz Berlin: 6,0 %
- Steuersatz Brandenburg: 6,5 %
- Steuersatz Bremen: 5,5 %
- Steuersatz Hamburg: 5,5 %
- Steuersatz Hessen: 6,0 %
- Steuersatz Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 %
- Steuersatz Niedersachsen: 5,0 %
- Steuersatz Nordrhein-Westfalen: 6,5 %
- Steuersatz Rheinland-Pfalz: 5,0 %
- Steuersatz Saarland: 6,5 %
- Steuersatz Sachsen: 5,5 %
- Steuersatz Sachsen-Anhalt: 5,0 %
- Steuersatz Schleswig-Holstein: 6,5 %
- Steuersatz Thüringen: 5,0 %
