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Grunderwerbsteuer Berlin: 6,0 % vom Kaufpreis

Wer in Berlin eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kauft, zahlt einmalig 6 % des Kaufpreises als Grunderwerbsteuer an das Finanzamt. Bei 400.000 € sind das 24.000 €.

Bundesland

Berlin (6,0 %)

Geben Sie den Kaufpreis ein. Hier sehen Sie das Ergebnis für Berlin.

Eckdaten der Grunderwerbsteuer in Berlin

Steuersatz
Seit 01.01.2014 gelten6,0 %.
Kaufpreis: 400.000 €
Grunderwerbsteuer:24.000 €
Vergleich der Bundesländer
Platz 5 von 16: 4 Länder verlangen mehr, 9 weniger, 2 gleich viel.
  • 200.000 € Kaufpreis: 12.000 € Grunderwerbsteuer
  • 300.000 € Kaufpreis: 18.000 € Grunderwerbsteuer
  • 500.000 € Kaufpreis: 30.000 € Grunderwerbsteuer
  • 750.000 € Kaufpreis: 45.000 € Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer fällt einmal an, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Besitzer wechselt. Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen bestätigt den Satz von 6 %. Seit 2014 gilt dieser Satz, davor waren es 5 %). Vor 2006 galt bundesweit einheitlich 3,5 %.

Was fällt beim Kauf sonst noch an?

Zur Steuer kommen Notar und Grundbuch hinzu, oft auch ein Makler. Planen Sie diese Kosten von Anfang an mit ein. Zum Vergleich: In Brandenburg liegt der Satz bei 6,5 %.