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Grunderwerbsteuer Hessen: 6,0 % vom Kaufpreis

An das Finanzamt zahlen Sie in Hessen einmalig 6,0 % des Kaufpreises, wenn Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus erwerben.

Bundesland

Hessen (6,0 %)

Geben Sie den Kaufpreis ein. Hier sehen Sie das Ergebnis für Hessen.

Die Eckdaten der Grunderwerbsteuer in Hessen

Steuersatz
6,0 %gelten seit 01.08.2014
Bei einem Kaufpreis von 400.000 €
Die Grunderwerbsteuer beträgt24.000 €
Vergleich der Bundesländer
Platz 5 von 16: 4 Länder verlangen mehr, 9 weniger, 2 gleich viel.

Beispiele zur Grunderwerbsteuer in Hessen

Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,0 % des Kaufpreises. Zusätzlich fallen Kosten für Notar und Grundbuch an. Für typische Kaufpreise in Hessen zeigt die Tabelle beides mit einer Grundschuld über 80 % des Preises.

KaufpreisGrunderwerbsteuerNotar und GrundbuchSummeAnteil
200.000 €12.000 €3.040 €15.040 €7,5 %
300.000 €18.000 €4.391 €22.391 €7,5 %
400.000 €24.000 €5.371 €29.371 €7,3 %
500.000 €30.000 €6.460 €36.460 €7,3 %
750.000 €45.000 €9.167 €54.167 €7,2 %

Bei einem Makler kommen noch einige Prozent hinzu. Die Seite Kaufnebenkosten Hessen zeigt alle Kosten zusammen.

Vergleich zwischen Hessen und den Nachbarländern

Bei einem Kaufpreis von 400.000 € zahlen Sie in Hessen 24.000 €. Zum Vergleich die Beträge aus den Nachbarländern:

LandSatzSteuer bei 400.000 €Unterschied
Hessen6,0 %24.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €+2.000 €
Niedersachsen5,0 %20.000 €−4.000 €
Thüringen5,0 %20.000 €−4.000 €
Bayern3,5 %14.000 €−10.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €−4.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %20.000 €−4.000 €

Entwicklung des Steuersatzes in Hessen

Bis 2006 lag der bundesweite Satz bei 3,5 %. Von da an bestimmen die Länder den Satz selbst. So hat Hessen seinen Satz verändert:

Gültig abSteuersatzSteuer bei 400.000 €
1. Januar 19983,5 %14.000 €
01.01.20135,0 %20.000 €
01.08.20146,0 %24.000 €

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch fällt die Grunderwerbsteuer in Hessen aus?

Seit 01.08.2014 beträgt sie 6,0 % des Kaufpreises. Für 300.000 € fallen 18.000 € an, für 500.000 € 30.000 €.

Wann wird die Grunderwerbsteuer zur Zahlung fällig?

Den Steuerbescheid schickt das Finanzamt nach dem Notartermin. Meist zahlen Sie die Steuer innerhalb eines Monats. Als Eigentümer werden Sie erst danach vom Grundbuchamt eingetragen.

Lässt sich die Grunderwerbsteuer mitfinanzieren?

Nur bei wenigen Banken ist das möglich, meist mit höherem Zins. Steuer, Notar und Grundbuch zahlen Sie in der Regel aus Ihrem Eigenkapital.