Grunderwerbsteuer Niedersachsen: 5,0 % vom Kaufpreis
In Niedersachsen werden für den Kauf eines Hauses 5,0 % des Kaufpreises als Grunderwerbsteuer fällig. Bei einem Hauspreis von 300.000 € beträgt die Steuer somit 15.000 €.
Niedersachsen (5,0 %)
Geben Sie den Kaufpreis ein. Hier sehen Sie das Ergebnis für Niedersachsen.
Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer in Niedersachsen: Eckdaten
- Steuersatz
- Seit 01.01.2014 gilt5,0 %
- Bei einem Kaufpreis von 400.000 €
- 20.000 €Grunderwerbsteuer
- Vergleich mit den anderen Bundesländern
- Platz 11 von 16: 10 Länder verlangen mehr, 1 weniger, 4 gleich viel.
- Steuersatz: 5,0 %
- Gilt seit dem 1. Januar 2014
- Kaufpreis von 300.000 €: 15.000 € Steuer
- Kaufpreis von 400.000 €: 20.000 € Steuer
Diese Abgabe entsteht beim Erwerb eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks. Auch das Landesamt für Steuern Niedersachsen nennt diesen Satz.
So viel Steuer zahlen Sie je nach Kaufpreis
Für die Berechnung genügt der Kaufpreis. Im gesamten Bundesland gelten 5,0 %, sowohl auf dem Land als auch in Hannover. Die folgende Übersicht nennt die Steuerbeträge für ausgewählte Kaufpreise.
| Kaufpreis | Steuerbetrag |
|---|---|
| 750.000 € | 37.500 € |
| 500.000 € | 25.000 € |
| 400.000 € | 20.000 € |
| 300.000 € | 15.000 € |
| 200.000 € | 10.000 € |
Die Rechnung in einem Schritt
Einfach ausgedrückt: Der Kaufpreis wird mit dem Steuersatz multipliziert. Die Formel lautet: Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × 5,0 %.
Der Steuersatz im Jahr 2026
Auch 2026 zahlen Sie in Niedersachsen 5 %. Der Satz hat sich seit 2014 nicht geändert. Wir haben das zuletzt am 1. November 2026 geprüft.
Entwicklung des Steuersatzes
Bis 2006 wurde in allen deutschen Bundesländern ein einheitlicher Satz von 3,5 % erhoben. Dieser Wert ist im Grunderwerbsteuergesetz weiterhin vorgesehen, falls ein Bundesland keinen eigenen Steuersatz festlegt. Niedersachsen erhöhte den Satz seither zweimal.
| Gültig seit | Satz | Abgabe für 400.000 € |
|---|---|---|
| seit dem 1. Januar 2014 | 5,0 % | 20.000 € |
| seit dem 1. Januar 2011 | 4,5 % | 18.000 € |
| seit dem 1. Januar 1998 | 3,5 % | 14.000 € |
Die Angaben stammen aus der Zusammenstellung der Landessätze).
Niedersachsen und die übrigen Bundesländer im Vergleich
Niedersachsen gehört mit einem Satz von 5,0 % zu den Bundesländern mit den niedrigeren Steuersätzen. Lediglich Bayern erhebt eine geringere Abgabe. 4 Länder haben denselben Satz, während 10 Länder einen höheren Steuersatz verlangen.
| Satz | Länder | Abgabe für 400.000 € |
|---|---|---|
| 6,5 % | Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland sowie Schleswig-Holstein | 26.000 € |
| 6,0 % | Berlin, Hessen sowie Mecklenburg-Vorpommern | 24.000 € |
| 5,5 % | Bremen, Hamburg sowie Sachsen | 22.000 € |
| 5,0 % | Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen | 20.000 € |
| 3,5 % | Bayern | 14.000 € |
Was kostet der Kauf sonst noch?
Zusätzlich zur Steuer entstehen Kosten für die Beurkundung durch einen Notar und für die Eintragung im Grundbuch. Im amtlichen Grundbuch ist nachzulesen, wer Eigentümer eines Grundstücks ist. Die dafür anfallenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Auf die Notargebühren werden 19 % Mehrwertsteuer erhoben. Wenn ein Makler beteiligt ist, kommt seine Provision noch dazu.
- Satz 3,5 %
- Satz 5,0 %
- Satz 5,5 %
- Satz 6,0 %
- Satz 6,5 %
Grunderwerbsteuer in sämtlichen Bundesländern
Auf der Karte ist Niedersachsen dunkel umrandet. Wählen Sie ein anderes Land, erscheinen dort Steuersatz und Beispiele.
- Steuersatz Baden-Württemberg: 5,0 %
- Steuersatz Bayern: 3,5 %
- Steuersatz Berlin: 6,0 %
- Steuersatz Brandenburg: 6,5 %
- Steuersatz Bremen: 5,5 %
- Steuersatz Hamburg: 5,5 %
- Steuersatz Hessen: 6,0 %
- Steuersatz Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 %
- Steuersatz Niedersachsen: 5,0 %
- Steuersatz Nordrhein-Westfalen: 6,5 %
- Steuersatz Rheinland-Pfalz: 5,0 %
- Steuersatz Saarland: 6,5 %
- Steuersatz Sachsen: 5,5 %
- Steuersatz Sachsen-Anhalt: 5,0 %
- Steuersatz Schleswig-Holstein: 6,5 %
- Steuersatz Thüringen: 5,0 %
Häufig gestellte Fragen
Welche Notargebühren entstehen beim Kauf?
Die Notarkosten richten sich nach einer gesetzlichen Gebührentabelle, die sich am Kaufpreis orientiert. Für den Kaufvertrag zahlen Sie den doppelten Tabellenwert. Für die Abwicklung und die Betreuung des Kaufs kommt jeweils noch einmal die Hälfte dazu. Wird ein Kredit aufgenommen, kommt der einfache Tabellenwert für die Bestellung der Grundschuld dazu. Diese dient der Bank als Sicherheit und wird im Grundbuch eingetragen.
Welche Gebühren erhebt das Grundbuchamt?
Für die Eintragung Ihrer neuen Eigentümerstellung wird der einfache Tabellenwert berechnet. Hinzu kommen die Hälfte davon für die Vormerkung und noch einmal der einfache Wert für die Grundschuld. Mit der Vormerkung wird Ihr Anspruch auf das Haus geschützt, solange die Eigentümerumschreibung noch nicht erfolgt ist.
Wie hoch ist die monatliche Rate für einen Kredit?
Für ein Darlehen von 300.000 €, einen Zinssatz von 3,81 % und eine Tilgung von 2 % beträgt die monatliche Rate 1.453 €. Den Kredit zahlen Sie mit dem Tilgungsanteil der Rate zurück. Der Zins ist der Durchschnittszins der Bundesbank für Baukredite mit fünf bis zehn Jahren Zinsbindung, vorläufiger Stand August 2026.
