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Grunderwerbsteuer NRW: 6,5 % vom Kaufpreis

Wer in NRW ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kauft, zahlt 6,5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Bei 400.000 € Kaufpreis sind 26.000 € fällig, die Sie einmalig an das Finanzamt zahlen.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen (6,5 %)

Geben Sie den Kaufpreis ein. Sie sehen hier das Ergebnis für Nordrhein-Westfalen.

Wichtige Daten zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Steuersatz
Seit 01.01.2015 gilt der Satz von6,5 %
Bei einem Kaufpreis von 400.000 €
Grunderwerbsteuer:26.000 €
Vergleich zwischen den Ländern
Platz 1 von 16: der höchste Satz in Deutschland, gleichauf mit 3 Ländern.

So viel zahlen Sie je nach Kaufpreis

Maßgeblich ist allein der Kaufpreis. Da der Satz bei jedem Betrag gleich bleibt, wächst die Steuer Schritt für Schritt mit dem Preis. Für typische Kaufpreise in Nordrhein-Westfalen ergeben sich diese Beträge:

  • Bei 200.000 € Kaufpreis zahlen Sie 13.000 €.
  • Bei 300.000 € Kaufpreis sind es 19.500 €.
  • Bei 400.000 € Kaufpreis sind es 26.000 €.
  • Bei 500.000 € Kaufpreis sind es 32.500 €.
  • Bei 750.000 € Kaufpreis sind es 48.750 €.

Bleibt es 2026 bei 6,5 %?

Stand 1. November 2026 gilt in NRW weiterhin 6,5 %, und das schon seit dem 1. Januar 2015. Ob der Satz künftig steigt oder sinkt, entscheidet das Land.

Früher war die Steuer deutlich niedriger. Bis 2006 galten in ganz Deutschland einheitlich 3,5 %, danach durften die Länder ihren Satz selbst festlegen. NRW) hob ihn am 1. Oktober 2011 auf 5 % an und am 1. Januar 2015 auf die heutigen 6,5 %.

So hoch ist die Steuer in anderen Ländern

Mit 6,5 % zählt Nordrhein-Westfalen zu den Ländern ganz oben. Den gleichen Satz haben Brandenburg, das Saarland und Schleswig-Holstein.

Am niedrigsten ist der Satz in Bayern mit 3,5 %. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen beträgt er jeweils 5,0 %.

Etwas höher fällt er in Bremen, Hamburg und Sachsen mit jeweils 5,5 % aus. Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern verlangen 6,0 %.

Wichtig ist dabei das Bundesland, in dem die Immobilie liegt, nicht der Ort, an dem Sie wohnen.

Oft gestellte Fragen

Welche weiteren Kosten kommen auf Sie zu?

Neben der Steuer entstehen weitere Kaufnebenkosten: Gebühren für den Notar und für das Grundbuch, und je nach Kauf auch Provision für einen Makler. Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis, das festhält, wer Eigentümer eines Grundstücks ist. Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, auf die Notargebühr kommen 19 % Mehrwertsteuer obendrauf.

Wofür werden Gebühren berechnet?

Beim Notar fallen Gebühren an für den Kaufvertrag, die Abwicklung des Kaufs und die Beurkundung der Grundschuld. Mit einer Grundschuld sichert die Bank ihren Kredit und lässt sie im Grundbuch eintragen. Für die Umschreibung auf Sie als Eigentümer, die Vormerkung und die Grundschuld berechnet das Grundbuchamt Gebühren.

Wie hoch ist die Rate für einen Immobilienkredit derzeit?

Laut Bundesbank lag der durchschnittliche Zins im August 2026 bei 3,81 % für eine Zinsbindung über 5 bis 10 Jahre. Ein Kredit über 300.000 € mit anfänglich 2 % Tilgung ergibt damit eine Monatsrate von 1.453 €. Als Tilgung bezeichnet man den Ratenteil, mit dem Sie den Kredit zurückzahlen. Nach zehn Jahren wären dann noch 227.108 € offen.