Kaufnebenkosten Mecklenburg-Vorpommern: etwa 10,3 % des Kaufpreises
Wer in Mecklenburg-Vorpommern ein Haus für 400.000 € kauft, zahlt mit Makler 41.271 € Kaufnebenkosten zusätzlich zum Kaufpreis. Das entspricht ungefähr 10,3 % des Kaufpreises. Ohne Makler bleiben 29.371 €, also rund 7,3 %. Am meisten kostet die Grunderwerbsteuer, hinzu kommen Notar und Grundbuch.
Mecklenburg-Vorpommern (6,0 %)
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Kaufnebenkosten
Die Eckdaten für Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern
- Grunderwerbsteuer
- an das Finanzamt:6,0 %
- Kosten für Notar und Grundbuch
- bei 400.000 € mit Grundschuld:1,3 %
- Der vom Käufer gezahlte Makleranteil
- üblich und inklusive MwSt:2,975 %
- Summe bei 400.000 €
- Zusammen:10,3 %. Ohne Makler: 7,3 %.
- Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 % vom Kaufpreis
- Notar und Grundbuch bei 400.000 € Kaufpreis: zusammen 5.371 €
- Üblicher Käuferanteil für den Makler: 2,975 % des Kaufpreises
- Bei 400.000 € ergeben sich 41.271 € mit und 29.371 € ohne Makler
Nebenkosten nach Kaufpreis
Die Grunderwerbsteuer wird nur einmal fällig, wenn Sie ein Grundstück oder ein Haus erwerben. Bezahlt wird sie an das Finanzamt. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt sie 6 % des Kaufpreises). Bei einem Kaufpreis von 300.000 € macht das 18.000 € aus, bei 500.000 € bereits 30.000 €.
Notar- und Grundbuchgebühren steigen nicht so stark wie die Steuer. In der Tabelle stehen die Werte ohne Makler, jeweils mit einer Grundschuld in Höhe von 80 % des Kaufpreises. Die Grundschuld ist der Eintrag im Grundbuch, mit dem sich die Bank für Ihren Kredit absichert.
| Kostenart | 200.000 € | 300.000 € | 400.000 € | 500.000 € | 750.000 € |
|---|---|---|---|---|---|
| Steuer (Grunderwerbsteuer) | 12.000 € | 18.000 € | 24.000 € | 30.000 € | 45.000 € |
| Notar | 2.006 € | 2.904 € | 3.558 € | 4.272 € | 6.069 € |
| Grundbuch | 1.034 € | 1.488 € | 1.813 € | 2.188 € | 3.098 € |
| Summe ohne Maklerkosten | 15.040 € | 22.392 € | 29.371 € | 36.460 € | 54.167 € |
Ist ein Makler beteiligt, rechnen wir mit 2,975 % vom Kaufpreis als üblichen Anteil des Käufers. Bei 400.000 € sind das 11.900 €, addiert ergibt sich 41.271 €.
Was kosten Notar und Grundbuch im Detail?
Für beide gelten die Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Es schreibt für jeden Vorgang eine feste Anzahl an Gebühren vor. Wie hoch eine Gebühr ausfällt, richtet sich nach dem Wert der Immobilie oder des Darlehens. Die Tabelle B zu § 34 GNotKG listet zu jedem Wert den passenden Betrag, im Mindestfall 15 €.
Beim Notar entstehen 2,0 Gebühren für den Kaufvertrag, 0,5 für den Vollzug und 0,5 für die Betreuung. Die Beurkundung der Grundschuld kostet nochmal 1,0 Gebühr, und zwar gerechnet vom Darlehensbetrag. Auf diese Notargebühren fällt 19 % Mehrwertsteuer an.
Im Grundbuch steht, wem ein Grundstück gehört. Zuerst wird eine Vormerkung eingetragen. Sie sichert Ihren Anspruch auf das Haus, bis Sie als Eigentümer eingetragen sind, und kostet 0,5 Gebühr. Die Umschreibung auf Sie kostet dann 1,0 Gebühr. Für die Grundschuld fällt noch einmal 1,0 Gebühr an, berechnet vom Darlehensbetrag.
So arbeitet der Rechner
Die Rechnung besteht aus 4 Bausteinen: die Erwerbsteuer, die Notarkosten inklusive 19 % Mehrwertsteuer, die Grundbuchgebühren und wahlweise der Makler. Den geltenden Steuersatz von 6 % haben wir den Veröffentlichungen der Landesfinanzverwaltungen entnommen (Stand 1. November 2026).
Für die Notar- und Grundbuchgebühren brauchen wir 2 Angaben: den Kaufpreis und die Höhe der Grundschuld. Kaufvertrag, Umschreibung und Vormerkung richten sich nach dem Kaufpreis; für die Grundschuld gilt der Darlehensbetrag. Wenn Sie keine Grundschuld angeben, rechnen wir mit 80 % des Kaufpreises.
Für den Makler setzen wir 2,975 % vom Kaufpreis als Käuferanteil an. Wer ohne Makler kauft, spart diesen Posten und liegt damit bei rund 7,3 % des Kaufpreises statt 10,3 %.
Grunderwerbsteuer: Bundesländer im Vergleich
Mit einem Satz von 6,0 % gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den Ländern am oberen Rand. Noch teurer ist es in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein: dort werden 6,5 % fällig. Bayern ist mit 3,5 % am günstigsten.
| Bundesland | Steuersatz |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % |
| Bayern | 3,5 % |
| Berlin | 6,0 % |
| Brandenburg | 6,5 % |
| Bremen | 5,5 % |
| Hamburg | 5,5 % |
| Hessen | 6,0 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
| Niedersachsen | 5,0 % |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
| Saarland | 6,5 % |
| Sachsen | 5,5 % |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % |
| Thüringen | 5,0 % |
Für einen Kaufpreis von 400.000 € zahlen Sie in Mecklenburg-Vorpommern mit 6,0 % deutlich mehr Steuer als in Bayern mit 3,5 %. Die Notar- und Grundbuchgebühren sind dagegen überall gleich, sie richten sich nach einem Bundesgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Hängt der Anteil der Nebenkosten vom Kaufpreis ab?
Bei jedem Kaufpreis liegt der Anteil ungefähr gleich hoch, denn die Steuer als fester Prozentsatz macht den größten Teil aus. Ohne Makler zahlen Sie bei 200.000 € Kaufpreis rund 15.040 € Nebenkosten, bei 750.000 € rund 54.167 €. Das sind jeweils gut 7 % des Kaufpreises.
Wo lassen sich Kaufnebenkosten einsparen?
Steuer, Notar beim Kaufvertrag und Umschreibung im Grundbuch entstehen bei jedem Kauf. Nur beim Makler lässt sich der Posten komplett streichen. Die Gebühren der Grundschuld richten sich nach dem Darlehensbetrag, ein kleineres Darlehen kostet entsprechend weniger.
Was ändert sich, wenn ich mehr oder weniger als 80 % finanziere?
Dann ändern sich nur die Gebühren für die Grundschuld beim Notar und im Grundbuch, und zwar nur geringfügig. Die Grunderwerbsteuer hängt allein vom Kaufpreis ab und bleibt gleich.

