Maklerprovision in NRW: 3,57 % für den Käufer
Die übliche Maklerprovision in NRW liegt für Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bei 3,57 % des Kaufpreises. Die Mehrwertsteuer steckt da schon drin. Insgesamt verlangen Makler in NRW meist 7,14 %. Wer den Makler nicht selbst beauftragt hat, zahlt davon höchstens die Hälfte.
Nordrhein-Westfalen (6,5 %)
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Ihr Makleranteil
Die Eckdaten zur Maklerprovision in NRW
- Provision insgesamt
- 7,14 %inklusive MwSt, üblich
- Käuferanteil
- 3,57 %die Hälfte, höchstens
- Kaufpreis von 400.000 €
- Den Betrag von14.280 €zahlt der Käufer
- Käuferanteil in NRW: 3,57 % (Mehrwertsteuer inklusive)
- Beide Parteien zusammen: 7,14 % (Mehrwertsteuer inklusive)
- Für einen Kaufpreis von 400.000 € zahlt der Käufer 14.280 €
- Diese Aufteilung gilt seit dem 23.12.2020
Woher die 3,57 % kommen
Die Provision ist das Honorar des Maklers dafür, dass er den Kauf vermittelt. Einen festen Satz schreibt kein Gesetz vor. Die 7,14 % insgesamt, also 3,57 % für jede Seite, haben sich in NRW einfach so eingebürgert.
Das Gesetz legt lediglich fest, wer welchen Anteil trägt (§ 656c BGB).
Was zahlen Sie als Käufer?
Mit dem marktüblichen Anteil von 3,57 % ergeben sich folgende Summen:
| Kaufpreis | Anteil des Käufers |
|---|---|
| 750.000 € | 26.775 € |
| 500.000 € | 17.850 € |
| 400.000 € | 14.280 € |
| 300.000 € | 10.710 € |
| 200.000 € | 7.140 € |
Die Mehrwertsteuer ist in diesen Beträgen schon enthalten.
Wer hat den Makler beauftragt?
Für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gilt seit dem 23.12.2020 eine feste Aufteilungsregel. Beauftragen Käufer und Verkäufer den Makler gemeinsam, zahlt jeder die Hälfte der Provision (§ 656c BGB).
Oft beauftragt jedoch nur der Verkäufer den Makler. Dann ist er der Auftraggeber, denn er hat den Maklervertrag unterschrieben. Sie als Käufer müssen in diesem Fall höchstens die Hälfte der Provision übernehmen, mehr darf der Makler nicht von Ihnen verlangen (§ 656d BGB).
Eine zweite Regel kommt dazu: Ihr Anteil wird erst fällig, sobald der Verkäufer seinen bezahlt hat.
Weitere Kaufnebenkosten
Neben der Provision warten beim Kauf noch Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch. Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer des Landes auf den Immobilienkauf. In NRW macht das 6,5 % vom Kaufpreis aus.
Bei 400.000 € Kaufpreis summieren sich die Nebenkosten in NRW samt Makler auf 45.651 €. Das entspricht 11,4 % des Kaufpreises, davon entfallen 14.280 € auf den Makler.
Häufig gestellte Fragen
Lässt sich die Provision verhandeln?
Ja, ein Versuch lohnt sich. Die 3,57 % sind kein Pflichtsatz, sondern nur das, was in NRW üblich ist. Fragen Sie am besten früh nach, bevor Sie etwas unterschreiben. Eine Grenze gilt aber immer: Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, zahlen Sie nie mehr als er.
