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Neu gebautes Einfamilienhaus mit Garten im Abendlicht

Maklerprovision in Baden-Württemberg: 3,57 % für den Käufer

Wenn Sie in Baden-Württemberg eine Wohnung oder ein Haus kaufen, zahlen Sie als Maklerprovision meist 3,57 % des Kaufpreises, die Mehrwertsteuer ist darin schon enthalten. Das ist übliche Praxis, kein festes Gesetz, und Sie können darüber verhandeln. Insgesamt sind 7,14 % üblich, und bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen Käufer und Verkäufer diesen Betrag meist untereinander.

Bundesland

Baden-Württemberg (5,0 %)

Geben Sie den Kaufpreis ein. Für Baden-Württemberg wird das Ergebnis hier angezeigt.

Eckdaten zur Maklerprovision in Baden-Württemberg

Gesamtprovision
Üblich sind7,14 %inklusive MwSt.
Käuferanteil
Der Betrag von3,57 %ist höchstens die Hälfte
Kaufpreis von 400.000 €
14.280 €trägt der Käufer
  • Ihr Anteil als Käufer: meist 3,57 %, die Mehrwertsteuer ist schon enthalten.
  • Zusammen sind es 7,14 %.
  • Für einen Kaufpreis von 400.000 € sind das 14.280 € für Sie.
  • Seit dem 23.12.2020 darf Ihnen als Käufer nicht mehr die ganze Provision aufgebürdet werden, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.

Beträge nach Kaufpreis

Die folgenden Beträge entsprechen dem, was im Land am Markt üblich ist. Eine feste Summe schreibt das Gesetz nicht vor.

KaufpreisIhr Anteil (3,57 %)Provision gesamt (7,14 %)
750.000 €26.775 €53.550 €
500.000 €17.850 €35.700 €
400.000 €14.280 €28.560 €
300.000 €10.710 €21.420 €
200.000 €7.140 €14.280 €

Ihr Anteil als Käufer

Hat der Verkäufer den Makler beauftragt oder haben Sie es beide getan, zahlen Sie höchstens die Hälfte der Provision. Bei einer Wohnung für 300.000 € sind das 10.710 €. Haben dagegen nur Sie den Makler beauftragt, zahlen in der Regel Sie die Provision, und der Verkäufer darf höchstens die Hälfte übernehmen.

Diese Grenze greift beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt sie, und sie gilt in Baden-Württemberg genauso wie in den übrigen Bundesländern.

Wer den Makler beauftragt hat, ist entscheidend

Wie die Provision aufgeteilt wird, hängt davon ab, wer den Makler beauftragt hat: Sie, der Verkäufer oder Sie beide.

  • Haben beide Seiten den Makler beauftragt, teilen Sie sich die Provision zu gleichen Teilen (§ 656c BGB).
  • Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, zahlen Sie höchstens die Hälfte, und zwar erst, wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat (§ 656d BGB).

Weitere Kosten beim Kauf

Neben der Provision fallen beim Kauf noch weitere Kosten an: Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Baden-Württemberg einmalig 5,0 % vom Kaufpreis.

Bei einem Kaufpreis von 400.000 € liegen Ihre Nebenkosten mit Makler bei rund 39.651 €. Das sind etwa 9,9 % vom Kaufpreis, ein Betrag, den Sie zusätzlich einplanen sollten.

Oft gestellte Fragen

Lässt sich die Provision verhandeln?

Ja, weil das Gesetz keine bestimmte Höhe festlegt. Es regelt lediglich, wie Käufer und Verkäufer die Provision untereinander aufteilen.

Gilt die Halbierung auch bei anderen Immobilien?

Für andere Immobilien macht das Gesetz keine Angaben dazu, wie die Provision aufgeteilt wird. Die Halbierung gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser.