Maklerprovision in Bayern: 3,57 % für den Käufer
Die Maklerprovision in Bayern liegt für Käufer meist bei 3,57 % vom Kaufpreis. Die Mehrwertsteuer steckt da schon drin.
Bayern (3,5 %)
Geben Sie den Kaufpreis ein. Hier sehen Sie das Ergebnis für Bayern.
Ihr Makleranteil
Die Eckdaten zur Maklerprovision in Bayern
- Provision insgesamt
- Der übliche Satz beträgt7,14 %, inklusive MwSt.
- Käuferanteil
- Höchstens die Hälfte:3,57 %
- Kaufpreis von 400.000 €
- Der Käufer zahlt14.280 €.
- Anteil der Käufer: 3,57 % einschließlich 19 % MwSt
- Summe für beide Seiten: 7,14 % inklusive MwSt
- Bei einem Kaufpreis von 400.000 €: 14.280 € für den Käufer
- Seit dem 23.12.2020 ist gesetzlich höchstens die Hälfte für den Käufer vorgesehen
Diese Sätze sind in Bayern üblich. Eine feste Höhe schreibt das Gesetz aber nicht vor, es regelt nur, wie die Provision aufgeteilt wird.
Was zahlen Käufer je nach Kaufpreis?
Die Übersicht zeigt, was Käufer bei den üblichen 3,57 % zahlen. Mit steigendem Kaufpreis wächst der Betrag, während der Satz unverändert bleibt.
- Bei 200.000 € Kaufpreis zahlen Käufer 7.140 €.
- Bei 300.000 € Kaufpreis zahlen Käufer 10.710 €.
- Bei 400.000 € Kaufpreis zahlen Käufer 14.280 €.
- Bei 500.000 € Kaufpreis zahlen Käufer 17.850 €.
- Bei 750.000 € Kaufpreis zahlen Käufer 26.775 €.
Insgesamt sind es 7,14 % Provision, also genau das Doppelte Ihres Anteils. Den restlichen Anteil trägt der Verkäufer.
Wie hoch ist die Maklerprovision für Käufer in Bayern?
Wer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus erwirbt, trägt höchstens die Hälfte der Gesamtprovision. In Bayern liegt dieser Anteil in der Praxis bei 3,57 % des Kaufpreises.
Seit dem 23.12.2020 gilt diese Grenze bundesweit. Bayern verhält sich genauso, nur der verbreitete Prozentsatz richtet sich nach den Gepflogenheiten vor Ort.
Wer hat den Makler beauftragt?
Entscheidend ist, wer den Makler engagiert hat. Der Auftraggeber ist diejenige Seite, die mit ihm den Vertrag über seine Dienste abgeschlossen hat.
- Beide Seiten haben den Makler beauftragt: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision hälftig (§ 656c BGB).
- Hat allein der Verkäufer beauftragt: Sie als Käufer übernehmen höchstens die Hälfte. Erst wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat, müssen Sie Ihren Teil übernehmen (§ 656d BGB).
Das gilt für Wohnungen und für Einfamilienhäuser.
Welche Kosten kommen beim Kauf noch hinzu?
Beim Kauf fallen neben der Provision weitere Kosten an. Zu den Kaufnebenkosten zählt alles, was Sie zusätzlich zum Kaufpreis zahlen: in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie unter Umständen die Maklerprovision.
Bei 400.000 € Kaufpreis ergeben sich mit Makler ungefähr 33.651 € Nebenkosten. Das entspricht etwa 8,4 % des Kaufpreises, davon sind 14.280 € Provision.
Die Gebühren für Notar und Grundbuch ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Für den Kaufvertrag berechnet der Notar 2,0 Gebühren, für die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch kommt eine weitere Gebühr hinzu.
Fragen, die oft gestellt werden
Enthält der Satz von 3,57 % schon die Mehrwertsteuer?
Ja, die 19 % Mehrwertsteuer sind in den 3,57 % bereits eingerechnet. Auf diesen Satz fällt keine zusätzliche Steuer.
Kann man über die Provision sprechen?
Ja, Fragen kostet nichts. Die 3,57 % sind nur ein üblicher Wert und keine Pflicht. Fest steht nur eines: Sie zahlen nie mehr als der Verkäufer.
Muss ich schon vor dem Verkäufer zahlen?
Nein, sofern nur der Verkäufer den Makler engagiert hat. Ihr Anteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich gezahlt hat.
Was kostet die Provision bei einem Kauf von 300.000 €?
Als Käufer zahlen Sie bei 300.000 € Kaufpreis 10.710 €. Insgesamt beträgt die Provision beider Seiten 7,14 % des Kaufpreises.
