Maklerprovision in Saarland: 3,57 % für den Käufer
Für Käufer liegt die Maklerprovision im Saarland normalerweise bei 3,57 % vom Kaufpreis. Die Mehrwertsteuer ist da schon drin. Gemeint ist damit das Honorar, das der Makler für die Vermittlung eines Hauses oder einer Wohnung erhält. Insgesamt werden vor Ort meist 7,14 % fällig. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Summe in der Regel zu gleichen Teilen. Das Gesetz schreibt keinen festen Satz vor, dieser hat sich am Markt etabliert.
Saarland (6,5 %)
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Ihr Makleranteil
Maklerprovision im Saarland: die wichtigsten Angaben
- Provision insgesamt
- 7,14 %sind üblich und enthalten die MwSt.
- Käuferanteil
- Höchstens die Hälfte:3,57 %
- 400.000 € Kaufpreis als Grundlage
- 14.280 €trägt der Käufer
- Anteil der Käufer: 3,57 % vom Kaufpreis, Mehrwertsteuer inklusive
- Provision für beide Seiten zusammen: 7,14 % vom Kaufpreis
- Bei 400.000 € Kaufpreis zahlt der Käufer 14.280 €
- Seit dem 23.12.2020 gilt: Käufer zahlen höchstens die Hälfte
Maklergebühren im Saarland: Übersicht nach Kaufpreis
Die Gebühr richtet sich allein nach dem Kaufpreis. Je höher der Preis des Hauses, desto mehr zahlen Sie; am Prozentsatz ändert sich nichts.
| Kaufpreis | Ihr Anteil (3,57 %) | Provision für beide Seiten (7,14 %) |
|---|---|---|
| 750.000 € | 26.775 € | doppelter Anteil |
| 500.000 € | 17.850 € | doppelter Anteil |
| 400.000 € | 14.280 € | 28.560 € |
| 300.000 € | 10.710 € | 21.420 € |
| 200.000 € | 7.140 € | 14.280 € |
In allen Beträgen stecken schon 19 % Mehrwertsteuer. Da müssen Sie nichts extra dazurechnen.
3,57 % sind ein gängiger Wert, kein Muss. Nennt der Makler eine andere Zahl, lohnt ein Blick in den Vertrag, weil die Höhe in keiner Vorschrift steht.
Wer trägt die Provision beim Kauf im Saarland?
Für Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt seit dem 23.12.2020 eine klare Regel. Beauftragen beide Seiten den Makler, zahlt jeder die Hälfte der Provision. Das regelt § 656c BGB.
Oft aber beauftragt nur der Verkäufer den Makler, und Sie finden die Anzeige fertig vor. In diesem Fall kommt auf Sie höchstens die Hälfte der Provision. Genau das legt § 656d BGB fest.
Auch beim Zahlungszeitpunkt schützt Sie dieselbe Vorschrift. Erst wenn der Verkäufer seinen Teil bezahlt hat, wird Ihr Anteil fällig. Sie zahlen also nicht als Erste und nicht vorsorglich ins Blaue hinein.
Für Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten diese Schutzregeln. Bei anderen Immobilien, etwa einem reinen Grundstück oder einem Mehrfamilienhaus, gibt es diese feste Aufteilung nicht.
Maklerprovision und weitere Kaufnebenkosten
Die Provision ist nur ein Teil der Kosten, die neben dem Kaufpreis anfallen. Dazu kommen die Grunderwerbsteuer, Gebühren für den Notar und für das Grundbuch. Das Land erhebt die Grunderwerbsteuer einmalig, wenn Sie ein Grundstück oder Haus kaufen.
Mit 6,5 % vom Kaufpreis liegt das Saarland gemeinsam mit Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf dem höchsten Satz in Deutschland. Zum Vergleich: In Bayern werden lediglich 3,5 % fällig.
Der Notar berechnet seine Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, also etwa für den Kaufvertrag oder das Eintragen einer Grundschuld. Für die Umschreibung des Eigentums fallen zusätzlich Gebühren für das Grundbuch an.
Bei 400.000 € Kaufpreis summieren sich die Nebenkosten im Saarland einschließlich Maklerprovision auf 45.651 €. Das sind 11,4 % vom Kaufpreis. Die Provision von 14.280 € ist darin nach der Grunderwerbsteuer der größte Einzelposten.
Diese Summe sollten Sie als Eigenkapital einplanen, denn sie kommt zum Kaufpreis dazu und ist nicht Teil des Hauswerts.
Häufige Fragen zur Maklerprovision
Wie hoch fällt die Maklerprovision aus?
Gängig sind 7,14 % vom Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer, davon trägt der Käufer 3,57 %. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € zahlen Sie 10.710 €, der Verkäufer zahlt denselben Betrag. Ohne die Mehrwertsteuer macht Ihr Anteil 3 % des Kaufpreises aus.
Ist die Provision verhandelbar?
Wie hoch die Provision ausfällt, richtet sich nach der Marktpraxis; im Gesetz steht dazu nichts. Deshalb ist der Betrag nicht in Stein gemeißelt. Vorgeschrieben ist lediglich, dass Sie bei Wohnungen und Einfamilienhäusern höchstens die Hälfte tragen. Fragen Sie schon vor der Besichtigung nach dem genauen Prozentsatz und holen Sie eine schriftliche Bestätigung ein, damit später keine Überraschung aufkommt.
Muss ich die Provision sofort bei Vertragsunterschrift zahlen?
Eine sofortige Zahlung ist nicht nötig. Wenn nur der Verkäufer den Makler beauftragt hat, wird Ihr Anteil erst fällig, nachdem der Verkäufer seinen Teil bezahlt hat. Bitten Sie den Makler, Ihnen den Zahlungsnachweis vorzulegen, bevor Sie selbst überweisen.
