Maklerprovision in Brandenburg: 3,57 % für den Käufer
In Brandenburg wird üblicherweise eine Maklerprovision von 7,14 % des Kaufpreises fällig. Meist tragen Käufer die Hälfte davon, also 3,57 %. In beiden Beträgen stecken schon 19 % Mehrwertsteuer.
Brandenburg (6,5 %)
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Ihr Makleranteil
Maklerprovision in Brandenburg: Eckdaten
- Provision insgesamt
- Üblich sind7,14 %, inklusive MwSt.
- Käuferanteil
- höchstens die Hälfte:3,57 %
- Bei einem Kaufpreis von 400.000 €
- Der Käufer zahlt14.280 €
| Posten | Wert |
|---|---|
| Provision insgesamt | 7,14 % |
| Anteil Käufer (meist die Hälfte) | 3,57 % |
| Ihr Anteil bei einem Kaufpreis von 400.000 € | 14.280 € |
Solche Beträge sind in Brandenburg gang und gäbe. Eine feste Höhe schreibt das Gesetz nicht vor, es regelt nur, wie die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird.
Maklerprovision nach Kaufpreis
Mit dem gängigen Käuferanteil von 3,57 % ergeben sich diese Summen:
- Bei einem Kaufpreis von 200.000 € zahlen Sie 7.140 €
- Bei 300.000 € Kaufpreis sind es 10.710 €
- Bei 400.000 € Kaufpreis fallen 14.280 € an
- Bei 500.000 € Kaufpreis zahlen Sie 17.850 €
- Bei 750.000 € Kaufpreis sind es 26.775 €
Insgesamt macht die Provision das Doppelte Ihres Anteils aus. Den übrigen Teil trägt meist der Verkäufer.
Wer zahlt welchen Anteil?
Für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gilt seit dem 23.12.2020 eine feste Aufteilungsregel. Beauftragen Käufer und Verkäufer den Makler gemeinsam, trägt jeder genau die Hälfte. Nachzulesen ist das in § 656c BGB.
Oft beauftragt aber nur der Verkäufer den Makler. Dann ist der Verkäufer der Auftraggeber und hat den Maklervertrag geschlossen. Als Käufer dürfen Sie dann höchstens die Hälfte der Provision übernehmen, und zahlen müssen Sie erst, wenn der Verkäufer seinen Teil beglichen hat (§ 656d BGB).
Maklerkosten und Kaufnebenkosten
Zu den Kaufnebenkosten zählt alles, was Sie neben dem Kaufpreis noch zahlen. Das sind Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und, wenn ein Makler beteiligt ist, dessen Provision.
In Brandenburg kommen 6,5 % Grunderwerbsteuer hinzu. Rechnet man Notar, Grundbuch und Ihren Makleranteil dazu, zahlen Sie bei 400.000 € Kaufpreis rund 45.651 € Nebenkosten, also etwa 11,4 %.
Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Diese Regelung gilt bundesweit einheitlich.
Häufig gestellte Fragen
Kann man die Provision aushandeln?
Ja, das geht. Die 3,57 % sind lediglich der in Brandenburg übliche Satz. Eine gesetzlich bestimmte Höhe existiert nicht.
Wird auf die 3,57 % noch Mehrwertsteuer aufgeschlagen?
Nein. Die Mehrwertsteuer ist schon enthalten, es wird also nichts zusätzlich berechnet.
