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Maklerprovision in Sachsen: 3,57 % für den Käufer

Käufer zahlen in Sachsen meist 3,57 % vom Kaufpreis an Maklerprovision, die Steuer von 19 % ist schon mit drin. Dieses Honorar bekommt der Makler für seine Vermittlungsarbeit. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte, wenn beide den Makler beauftragt haben. Hat nur der Verkäufer ihn beauftragt, zahlen Sie höchstens die Hälfte.

Bundesland

Sachsen (5,5 %)

Geben Sie den Kaufpreis ein. Hier sehen Sie das Ergebnis für Sachsen.

Eckdaten zur Maklerprovision in Sachsen

Provision insgesamt
7,14 %üblich, MwSt bereits enthalten
Käuferanteil
3,57 %höchstens die Hälfte, mehr nicht
Kaufpreis: 400.000 €
Der Käufer zahlt14.280 €
  • Anteil für Käufer: 3,57 % inklusive 19 % MwSt
  • Provision gesamt: 7,14 %
  • Bei einem Kaufpreis von 400.000 €: 14.280 € für den Käufer
  • Diese Aufteilung schreibt das Gesetz seit dem 23.12.2020 für Wohnungen und Einfamilienhäuser vor.

Provision nach Kaufpreis

In der folgenden Übersicht steht, was für Sie als Käufer beim üblichen Satz von 3,57 % anfällt. Den gleichen Betrag zahlt der Verkäufer, wenn die Provision geteilt wird.

KaufpreisIhr AnteilAnteil in Prozent
200.000 €7.140 €3,57 %
300.000 €10.710 €3,57 %
400.000 €14.280 €3,57 %
500.000 €17.850 €3,57 %
750.000 €26.775 €3,57 %

In Sachsen sind diese Beträge am Markt üblich. Nach dem Gesetz gibt es keine feste Höhe, es legt nur fest, wie die Provision aufgeteilt wird.

Wer trägt wie viel?

Wie viel Sie beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses zahlen, hängt davon ab, wer den Makler beauftragt hat. In Sachsen gelten dabei dieselben Regeln wie überall im Land.

Maklerkosten und Kaufnebenkosten

Zu den Kaufnebenkosten zählen alle Ausgaben, die neben dem Kaufpreis beim Erwerb einer Immobilie anfallen. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer, die Kosten für den Notar und das Grundbuch und unter Umständen auch der Makler. Die Grunderwerbsteuer ist eine landeseigene Steuer auf den Immobilienkauf und liegt in Sachsen bei 5,5 %.

Für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 400.000 € fallen in Sachsen einschließlich Makler insgesamt 41.651 € Nebenkosten an. Das entspricht 10,4 % des Kaufpreises, davon sind 14.280 € die Provision.

Häufig gestellte Fragen

Kann man die Provision aushandeln?

Ein Gespräch lohnt sich: Die 3,57 % sind in Sachsen zwar üblich, aber kein Gesetz schreibt diese Höhe vor. Geregelt ist nur, wie Käufer und Verkäufer die Provision untereinander aufteilen.

Wann zahle ich, wenn allein der Verkäufer den Makler beauftragt hat?

Sie müssen erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil beglichen hat. Das steht so in § 656d BGB.

Was zahlt der Verkäufer, wenn beide Seiten den Makler beauftragt haben?

Genau so viel wie Sie, bei üblichen Sätzen also ebenfalls 3,57 % des Kaufpreises. Eine andere Verteilung ist in diesem Fall nicht vorgesehen.