Maklerprovision in Thüringen: 3,57 % für den Käufer
Für Käufer beträgt die Maklerprovision in Thüringen meist 3,57 % vom Kaufpreis. Die 19 % Mehrwertsteuer sind darin enthalten. Dieser Wert hat sich am Markt eingependelt, gesetzlich festgelegt ist er nicht.
Thüringen (5,0 %)
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Ihr Makleranteil
Maklerprovision in Thüringen: Eckdaten
- Provision insgesamt
- 7,14 %, üblich und inklusive MwSt
- Käuferanteil
- Höchstens die Hälfte:3,57 %
- Kaufpreis von 400.000 €
- Der Käufer zahlt14.280 €
- Anteil für den Käufer: 3,57 % inkl. MwSt
- Provision für beide Seiten zusammen: 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer
- Die gesetzliche Regel gilt seit dem 23.12.2020
Die Provision ist das Honorar des Maklers und wird als Anteil vom Kaufpreis berechnet.
Kosten nach Kaufpreis
Die folgende Übersicht rechnet aus, was bei den gängigen Sätzen auf den Käufer zukommt. Für die Gesamtprovision wird der Käuferanteil einfach verdoppelt.
- Bei 200.000 € Kaufpreis trägt der Käufer 7.140 €.
- Bei 300.000 € Kaufpreis trägt der Käufer 10.710 €.
- Bei 400.000 € Kaufpreis trägt der Käufer 14.280 €.
- Bei 500.000 € Kaufpreis trägt der Käufer 17.850 €.
- Bei 750.000 € Kaufpreis trägt der Käufer 26.775 €.
In allen Beträgen steckt schon die Mehrwertsteuer. Da die Werte aus dem Markt stammen, kann ein Makler in Ihrem Einzelfall eine andere Summe nennen.
Was regelt das Gesetz?
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses zahlen Sie als Käufer nie mehr als die Hälfte der Provision. Haben Sie und der Verkäufer den Makler gemeinsam beauftragt, teilen Sie sich die Kosten genau zur Hälfte.
Diese Regel gilt seit dem 23.12.2020. Seitdem müssen Sie als Käufer die Maklerkosten nicht mehr allein tragen.
Wer den Makler beauftragt
Alles hängt davon ab, wer den Makler engagiert hat. Der Auftraggeber ist die Partei, die mit ihm den Vertrag abgeschlossen hat.
- Haben Käufer und Verkäufer den Makler gemeinsam beauftragt, teilen sie sich die Provision zu gleichen Teilen, wie es § 656c BGB vorsieht.
- Nur der Verkäufer hat den Makler beauftragt: Als Käufer übernehmen Sie höchstens die Hälfte. Ihren Anteil müssen Sie erst zahlen, sobald der Verkäufer seinen bezahlt hat, das regelt § 656d BGB.
Weitere Kaufnebenkosten
Neben der Provision entstehen beim Kauf weitere Kosten: Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamt. Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig an, wenn eine Immobilie gekauft wird. In Thüringen liegt der Steuersatz bei 5,0 % des Kaufpreises.
Für eine Immobilie mit 400.000 € Kaufpreis machen alle Nebenkosten zusammen mit dem Makler 39.651 € aus. Das entspricht 9,9 % des Kaufpreises.
| Kostenpunkt | Bei 400.000 € Kaufpreis |
|---|---|
| Maklerprovision (Anteil des Käufers) | 14.280 € |
| Alle Nebenkosten einschließlich Makler | 39.651 € |
So wird gerechnet
Für den Käuferanteil wird der Kaufpreis mit 3,57 % multipliziert. Die Gesamtprovision entspricht dem Doppelten davon.
Zu den Kaufnebenkosten zählen Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler. Für Notar und Grundbuch gelten die Gebühren des Gerichts- und Notarkostengesetzes, beim Notar inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
Fragen, die häufig gestellt werden
Lässt sich die Provision verhandeln?
Ja, da keine Vorschrift die Höhe festlegt, hängt die Provision an der Absprache mit dem Makler. Wird die Gesamtprovision niedriger, wird auch Ihr Teil kleiner, denn Sie tragen höchstens die Hälfte.
Muss ich vor dem Verkäufer zahlen?
Nein. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, zahlen Sie Ihren Anteil erst, nachdem der Verkäufer seinen Teil bezahlt hat.
Gilt die Aufteilung auch in anderen Bundesländern?
Ja, diese beiden Paragrafen des BGB gelten bundesweit für Wohnungen und Einfamilienhäuser.
