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Maklerprovision in Schleswig-Holstein: 3,57 % für den Käufer

Die übliche Maklerprovision in Schleswig-Holstein beträgt für Käufer 3,57 % des Kaufpreises. Die Mehrwertsteuer steckt schon drin. Insgesamt sind 7,14 % üblich. Wenn Käufer und Verkäufer den Makler gemeinsam beauftragen, zahlt jede Seite die Hälfte. Eine feste gesetzliche Höhe gibt es nicht, 3,57 % hat sich einfach am Markt durchgesetzt.

Bundesland

Schleswig-Holstein (6,5 %)

Geben Sie den Kaufpreis ein. Hier sehen Sie das Ergebnis für Schleswig-Holstein.

Eckdaten zur Maklerprovision in Schleswig-Holstein

Provision insgesamt
7,14 %inklusive MwSt sind üblich
Käuferanteil
Höchstens die Hälfte:3,57 %
Für einen Kaufpreis von 400.000 €
Der Käufer zahlt14.280 €.
  • Anteil für den Käufer: 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer
  • Provision insgesamt: 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer
  • Beispiel: Bei 400.000 € Kaufpreis trägt der Käufer 14.280 €
  • Gilt seit dem 23.12.2020 (Provision wird geteilt)

Maklerprovision nach Kaufpreis

Das Honorar des Maklers für die Vermittlung nennt man Provision. Weil sie als Prozentsatz vom Kaufpreis berechnet wird, nimmt der Betrag mit steigendem Haus- oder Wohnungspreis zu.

KaufpreisProvision insgesamtAnteil Käufer
200.000 €14.280 €7.140 €
300.000 €21.420 €10.710 €
400.000 €28.560 €14.280 €
500.000 €7,14 %17.850 €

Die 19 % Mehrwertsteuer sind in allen Beträgen schon enthalten.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gilt seit dem 23.12.2020 eine klare Regelung. Beauftragen Käufer und Verkäufer den Makler gemeinsam, dann tragen beide die Provision zu gleichen Teilen. Das steht so in § 656c BGB.

Beauftragt nur eine Seite den Makler, in der Regel der Verkäufer, übernehmen Sie als Käufer höchstens die Hälfte. Erst wenn der Auftraggeber seinen eigenen Anteil bezahlt hat, müssen Sie zahlen, so § 656d BGB.

Für Sie heißt das: Auf Ihrer Rechnung sollten höchstens 3,57 % stehen, wenn die Provision insgesamt mit 7,14 % vereinbart ist. Steht im Vertrag ein höherer Anteil für den Käufer, lohnt sich ein genauerer Blick, denn bei Wohnungen und Einfamilienhäusern ist die Hälfte die Obergrenze.

Die Provision in den Kaufnebenkosten

Zu den Kaufnebenkosten zählt alles, was beim Kauf zusätzlich zum Kaufpreis anfällt. Das sind Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuchamt und, falls beteiligt, der Makler.

Mit 6,5 % hat Schleswig-Holstein einen der höchsten Grunderwerbsteuersätze in Deutschland. Addiert man Notar, Grundbuch und Makler, ergeben sich bei 400.000 € Kaufpreis insgesamt 45.651 € Nebenkosten. Das sind 11,4 % vom Kaufpreis.

Für die Notarkosten ist das Gerichts- und Notarkostengesetz maßgeblich. Was Notar und Grundbuchamt verlangen, ist gesetzlich festgelegt (§ 34 GNotKG) und richtet sich nach dem Kaufpreis. Sie müssen darüber also nicht verhandeln.

Was bedeutet die Provision für Ihre Finanzierung?

Die Provision zahlen Sie meist aus Ihrem Ersparten, deshalb lohnt sich ein Blick darauf, wie hoch Ihre Monatsrate dann ausfällt.

Laut Bundesbank liegt der Zins für Wohnungsbaukredite mit einer Zinsbindung über 5 bis 10 Jahre derzeit im Schnitt bei 3,81 %. Stand ist August 2026, vorläufig (Bundesbank-Zinsstatistik). Bei einer kürzeren Bindung von 1 bis 5 Jahren sind es 4,03 %, bei mehr als 10 Jahren 4,04 %.

Mit einem Zins von 3,81 % kostet ein Darlehen von 300.000 € bei 2 % anfänglicher Tilgung rund 1.453 € im Monat. Nach zehn Jahren sind noch 227.108 € Restschuld offen, an Zinsen haben Sie in dieser Zeit 101.408 € gezahlt. Bei einem Darlehen von 400.000 € sind es 1.937 € pro Monat, die Restschuld liegt nach 10 Jahren bei 302.811 €.

So wird gerechnet

Die Käuferprovision berechnet sich als Kaufpreis mal 3,57 %, dem üblichen Anteil für den Käufer. Die Gesamtprovision ist das Doppelte davon, also Kaufpreis mal 7,14 %.

Zu den Kaufnebenkosten zählen die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten nach GNotKG (mit 19 % Mehrwertsteuer), die Grundbuchkosten und auf Wunsch die Maklerprovision.

Für die Monatsrate rechnen wir Zins und anfängliche Tilgung zusammen, nehmen diesen Anteil vom Darlehen und teilen das Ergebnis auf zwölf Monate auf.

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Wie hoch fällt die Maklerprovision in Schleswig-Holstein aus?

Üblich sind 3,57 % des Kaufpreises für Sie als Käufer, die Mehrwertsteuer ist schon enthalten. Bei 400.000 € sind das 14.280 €, bei 750.000 € schon 26.775 €. An der Quote ändert sich nichts, nur die Summe in Euro wächst mit dem Preis.

Kann man die Provision aushandeln?

Ja, weil eine gesetzliche Höhe fehlt. Die 3,57 % für den Käufer und die 7,14 % insgesamt sind eingespielte Marktpraxis, kein fester Satz. Das Gesetz regelt nur die Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer, nicht die Höhe.

Gilt die Teilung auch für Grundstücke und Mehrfamilienhäuser?

Nach § 656c und § 656d BGB gilt die Regelung beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Andere Objekte sind davon nicht erfasst, das Gesetz trifft dort keine Aussagen zur Aufteilung.