Maklerprovision in Rheinland-Pfalz: 3,57 % für den Käufer
Die Maklerprovision in Rheinland-Pfalz beträgt für Käufer meist 3,57 % vom Kaufpreis. Die Mehrwertsteuer von 19 % steckt in dieser Zahl schon drin. Gemeint ist damit die Vergütung, die der Makler für seine Vermittlungsarbeit bekommt. Eine Höhe, die das Gesetz vorschreibt, gibt es nicht, der Wert ist Marktpraxis. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 14.280 € für Sie als Käufer.
Rheinland-Pfalz (5,0 %)
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Ihr Makleranteil
Maklerprovision in Rheinland-Pfalz: Eckdaten
- Provision insgesamt
- 7,14 %üblich, MwSt. inklusive
- Käuferanteil
- 3,57 %und damit höchstens die Hälfte
- Bei einem Kaufpreis von 400.000 €
- Der Käufer zahlt14.280 €
- Üblicher Anteil für Käufer: 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer
- Gesamtprovision, üblich: 7,14 % inkl. Mehrwertsteuer
- Bei 400.000 € zahlt der Käufer 14.280 €
- Für Käufer gilt gesetzlich: höchstens die Hälfte der Gesamtprovision
Die Provision in Euro
Weil sich der Betrag am Kaufpreis ausrichtet, helfen konkrete Summen beim Einordnen. Die folgende Übersicht nennt, was auf Sie als Käufer beim verbreiteten Satz von 3,57 % entfällt.
| Kaufpreis | Anteil für den Käufer |
|---|---|
| 200.000 € | 7.140 € |
| 300.000 € | 10.710 € |
| 400.000 € | 14.280 € |
| 500.000 € | 17.850 € |
| 750.000 € | 26.775 € |
In sämtlichen Positionen ist die Mehrwertsteuer von 19 % bereits enthalten. Sie müssen also nichts dazurechnen, sofern der Makler seine Provision so ausweist.
7,14 % sind in Rheinland-Pfalz gängig, aber nicht per Gesetz festgelegt. Verlangt ein Makler weniger, sinkt Ihr Anteil im gleichen Verhältnis.
Wer trägt die Maklerkosten in Rheinland-Pfalz?
Seit dem 23.12.2020 legt das Gesetz für Wohnungen und Einfamilienhäuser fest, wie die Kosten aufgeteilt werden. Beauftragen Käufer und Verkäufer den Makler gemeinsam, teilen sich beide die Provision zu je 50 %, wie § 656c BGB vorsieht. Bei 7,14 % sind das für Sie 3,57 %.
Beauftragte allein der Verkäufer den Makler, dürfen Sie höchstens die Hälfte der Provision übernehmen. Zahlen müssen Sie erst, nachdem der Verkäufer seinen Anteil geleistet hat; das schreibt § 656d BGB vor. Mehr als die Hälfte darf der Makler also nicht von Ihnen verlangen.
Nimmt der Makler insgesamt weniger, wird Ihr Anteil kleiner; die Hälfte bleibt dennoch die höchstmögliche Belastung.
Weitere Kosten neben der Provision
Die Provision bildet nur einen Teil der Kaufnebenkosten. Kaufnebenkosten nennt man alle Beträge, die beim Hauskauf noch zum Kaufpreis dazukommen: Grunderwerbsteuer, Gebühren für Notar und Grundbuch und, falls ein Makler mitläuft, eben dessen Provision.
Die Grunderwerbsteuer liegt in Rheinland-Pfalz bei 5,0 % vom Kaufpreis. Für Notar und Grundbuch gelten die Gebühren des Gerichts- und Notarkostengesetzes, etwa zwei Gebühren für den Kaufvertrag und eine für die Umschreibung des Eigentums, geregelt in § 34 GNotKG.
Für einen Kaufpreis von 400.000 € ergeben sich in Rheinland-Pfalz mit Makler insgesamt 39.651 € Nebenkosten. Das sind 9,9 % vom Kaufpreis. Die Maklerprovision von 14.280 € ist darin ein großer Posten.
Diese Summe kommt zusätzlich zum Kaufpreis auf Sie zu. Ohne Makler sparen Sie sich den Käuferanteil und zahlen lediglich für Steuer, Notar und Grundbuch.
Fragen, die oft gestellt werden
Ist die Provision verhandelbar?
Ja, weil das Gesetz keine Höhe festlegt. Es legt lediglich fest, dass beim Erwerb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses die Käufer höchstens die Hälfte der Provision tragen und erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Teil beglichen hat. Die Höhe der Gesamtprovision handeln Makler und Auftraggeber untereinander aus.
Gilt die Aufteilung bei Grundstücken und Mehrfamilienhäusern?
Die Aufteilung nach § 656c und § 656d BGB gilt beim Erwerb von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Bei anderen Immobilien fehlt in diesen Vorschriften eine Regel zur Aufteilung. Was Sie dort zahlen, hängt also von der Absprache mit dem Makler ab.
